Untersuchung der Basler Praxis bei Häuslicher Gewalt

Der Regierungsrat hat einen Bericht des Justiz- und Sicherheitsdepartementes über Schutzmassnahmen bei der Häuslichen Gewalt zur Kenntnis genommen. Diese vertiefte Untersuchung der Basler Praxis unter Vergleich der Instrumente und Daten des Kantons Zürich ist Grundlage der regierungsrätlichen Antwort auf zwei Anzüge des Grossen Rates zum Thema. Der Regierungsrat beantragt, diese Vorstösse stehen zu lassen. Nun sind als Schlussfolgerungen aus dem Bericht zu prüfen, welche gesetzlichen und weiteren Anpassungen am Instrumentarium gegen Häusliche Gewalt in Basel-Stadt umgesetzt werden können und sollen.

Die Fachstelle Häusliche Gewalt des Justiz- und Sicherheitsdepartements arbeitet seit Sommer 2015 schwerpunktmässig an der Erweiterung der Gefährderansprache und an einer Untersuchung der Basler Praxis bei polizeilichen Schutzmassnahmen. Der in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachpersonen aus Basel-Stadt und Zürich erarbeitete Bericht gibt einen Einblick in die Basler Praxis unter Vergleich der Instrumente und Daten des Kantons Zürich. Eine zentrale Erkenntnis ist, dass der Polizei ein grösserer Handlungsspielraum eingeräumt wird, wenn Wegweisung, Kontakt- und Rayonverbote bei Häuslicher Gewalt unabhängig voneinander und für unterschiedliche Familienmitglieder verfügt werden können. Auch soll ein zeitnahes und spezialisiertes Unterstützungsangebot für Kinder geprüft werden. Auf Seite der Gefährdenden spielt ferner die zeitnahe Reaktion eine wichtige Rolle. Unmittelbar nach einem Gewaltvorfall ist die Problemeinsicht am grössten und kann durch ein differenziertes und konsequentes Eingreifen der Polizei verstärkt werden. Davon profitieren nachgelagerte Unterstützungsangebote wie die Gefährderansprache.

Seit Januar 2016 wird im Kanton Basel-Stadt die «Erweiterte Gefährderansprache» als Pilotprojekt durchgeführt (vgl. Medienmitteilung vom 20. Dezember 2016). Auf Grundlage der entsprechenden Verordnung werden Polizeirapporte zu Einsätzen wegen Häuslicher Gewalt an die kantonale Konfliktberatungsstelle weitergeleitet. Diese nimmt Kontakt mit den Betroffenen auf und lädt zu einer freiwilligen Gewaltberatung ein. Die Zwischenergebnisse der begleitenden Evaluation sind vielversprechend. So konnte die Anzahl Meldungen 2016 gegenüber 2014 und 2015 mehr als verdreifacht und die Beratungsquote von weggewiesenen Personen im Jahr von 35 auf siebzig Prozent gesteigert werden. Das bedeutet, dass es sinnvoll ist, die Anzahl polizeilicher Schutzmassnahmen zu erhöhen, was durch eine Entkoppelung von Wegweisung, Kontakt- und Rayonverboten bei Häuslicher Gewalt gefördert wird.

nach oben