Luftreinhalteplan beider Basel 2016

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft ziehen insgesamt eine positive Bilanz über die Entwicklung der regionalen Luftqualität. Allerdings werden die Grenzwerte noch überschritten, und es sind weitere Schadstoffreduktionen notwendig. Sie haben daher die Nachführung des Luftreinhalteplans beider Basel mit acht neuen Massnahmen beschlossen. Ergänzend zu den Massnahmen des Bundes können damit die Emissionen weiter reduziert werden.

Seit Umsetzung der Luftreinhaltepläne beider Basel 1990 bis 2010 und der Luftreinhalteverordnung hat sich die Luftbelastung insgesamt verbessert. Die Jahresgrenzwerte von Feinstaub (PM10) wie auch von Stickstoffdioxid (NO2) werden heute im ländlichen Gebiet mehrheitlich eingehalten. In der Stadt Basel und in der Agglomeration liegen die Belastungen im Bereich der Grenzwerte. Und an verkehrsexponierten Orten treten teilweise erhebliche NO2-Grenzwertüberschreitungen auf. In den Wintermonaten sind an einigen Tagen Überschreitungen des Tagesgrenzwertes von PM10 oder NO2 zu verzeichnen. Im Sommer kommen indes flächendeckend übermässige Ozonbelastungen vor. Rund 60‘000 Personen der Wohnbevölkerung im Kanton Basel-Stadt sind einer Schadstoff-Belastung über dem Grenzwert ausgesetzt. In Kanton Basel-Landschaft sind dies rund 12‘500 Einwohner. Die Luftbelastung verursacht in den beiden Kantonen jährliche Kosten von rund 600 Millionen Franken.

Je nach Schadstoff haben die Jahresemissionen seit 1990 um 10 Prozent (für Ammoniak) bis 80 Prozent (für flüchtige organische Verbindungen „VOC“) abgenommen. Für die nächsten Jahre werden weitere Reduktionen erwartet. Dies dank Umsetzung der geltenden Gesetzgebung und der neuen Massnahmen. Die neuen Massnahmen sehen technische wie auch organisatorische Lösungen in allen Handlungsfeldern vor (z.B.: Verschärfte Betriebsbedingungen bei Holzfeuerungen, Elektrifizierung der Liegeplätze zur Reduktion der Schiffsemissionen, raumplanerische Massnahmen zur Minimierung der Stadtklimaeffekte; zudem sind auch zwei Anträge an den Bund vorgesehen, die schärfere Prüfbedingungen zur Sicherstellung der Fahrzeugemissionen sowie weitergehende Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft einfordern.).

Allerdings werden die Massnahmen nicht ausreichen, um die Ziellücken zu schliessen. Zur Einhaltung der Grenzwerte müssen die Jahresemissionen - schadstoffabhängig und bezogen auf 2016 - um 15 bis 25 Prozent vermindert werden. Der Handlungsspielraum der Kantone stösst hier an seine Grenzen. Kantonale Massnahmen alleine reichen nicht aus, um alle Luftqualitätsziele zu erreichen. Dazu braucht es zusätzliche Massnahmen in allen Bereichen auf nationaler wie auf internationaler Ebene.

Der Luftreinhalteplan 2016 ist im Internet einsehbar.

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