Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat…

  • dem Grossen Rat beantragt, die Frist für die Berichterstattung des Regierungsrates an den Grossen Rat zur formulierten Volksinitiative „Topverdiener: Für gerechtere Einkommenssteuern in Basel“ um sechs Monate zu verlängern. So soll ermöglicht werden, die Initiative zusammen mit der Berichterstattung zur anstehenden kantonalen Steuergesetzrevision betreffend die Umsetzung der Steuervorlage 17 des Bundes über die Besteuerung der Unternehmen zu behandeln. (Auskunft: Marc Enz, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061267 89 80)
  • dem Grossen Rat beantragt, das Subventionsverhältnis mit Basel Tourismus zu verlängern und dafür für die Jahre 2018 bis 2021 unverändert Mittel in der Höhe von jährlich 1,9 Millionen Franken (insgesamt 7,6 Millionen Franken) zu bewilligen. Der Kanton Basel-Stadt hat ein grosses Interesse daran, dass die Tourismusförderung von Basel Tourismus weiterhin professionell wahrgenommen wird. (Auskunft: Samuel Hess, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • die verkürzte Laufzeit der Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Rheinleben zum Betrieb einer Informations- und Beratungsstelle für Personen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung und gleichzeitig eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Mosaik genehmigt. Die Stiftung Rheinleben war interimistisch eingesprungen, nachdem die Verhandlungen mit der Stiftung Pro Infirmis gescheitert waren. Nun übernimmt die Stiftung Mosaik diese Aufgabe per 1. Oktober 2017. (Auskunft: Christoph Fenner, Abteilung Behindertenhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 26784 78)
  • Kenntnis genommen vom Statusbericht „Umsetzung Arbeitsmedizin und Betriebliche Gesundheitsförderung Basel-Stadt“. Da nun solide Strukturen aufgebaut wurden und die Aufgaben klar zugeteilt sind, wird der Fokus im laufenden Jahr stärker auf der eigentlichen Umsetzung und dem Aufbau der Angebote liegen. (Auskunft: Dr. Thomas Steffen, Leiter Medizinische Dienste und Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 45 25)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Stossrichtung der vorgesehenen Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen begrüsst. Im Einzelnen wurden gewisse Anpassungen und Präzisierungen vorgeschlagen. (Auskunft: Dr. Philipp Hübner, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 27)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den vom Bundesrat im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung über die Invalidenversicherung vorgeschlagenen Anpassungen bei der Invaliditätsbemessung für teilerwerbstätige Versicherte nach der gemischten Methode grundsätzlich zugestimmt. Damit wird dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 2. Februar 2016 Rechnung getragen. (Auskunft: Dr. Nora Bertschi, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 69 04)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Umsetzung des Bundesbeschlusses über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration grundsätzlich begrüsst. Sie wird nur geringe Auswirkungen auf den Kanton Basel-Stadt haben, allerdings ist mit einem erhöhten Beratungsaufwand für die zuständigen Behörden zu rechnen. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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