Generelle Aufgabenüberprüfung

Das Finanzhaushaltgesetz verpflichtet den Regierungsrat, einmal pro Legislaturperiode eine Generelle Aufgabenüberprüfung durchzuführen. Der Regierungsrat sieht für die gesetzlich geforderte Generelle Aufgabenüberprüfung in der Legislaturperiode 2017-2021 sechs Elemente vor.

Das Finanzhaushaltgesetz verpflichtet den Regierungsrat, mit einer Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) die kantonalen Tätigkeiten mindestens einmal pro Legislaturperiode auf ihre staatliche Notwendigkeit, ihre Wirksamkeit und die Effizienz ihrer Erbringung sowie auf die Tragbarkeit ihrer finanziellen Auswirkungen zu überprüfen. Er kann dabei Schwerpunkte vornehmen und unterbreitet dem Grossen Rat das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnisnahme.

Sechs aufeinander abgestimmte Elemente der GAP
Der Regierungsrat hat das Vorgehen für GAP in der Legislaturperiode 2017-2021 festgelegt. Die GAP der laufenden Legislaturperiode besteht aus sechs aufeinander abgestimmten Elementen.  Diese stellen eine umfassende Überprüfung der kantonalen Tätigkeiten sicher, wie sie im Gesetz gefordert wird.

Als erstes Element evaluiert die BAK den Finanzhaushalt des Kantons Basel-Stadt mittels eines interkantonalen Benchmarkings der Nettoausgaben nach Aufgabenfeldern. Die BAK hat bereits für die letzte GAP eine entsprechende Analyse durchgeführt, die nun aktualisiert wird. Des Weiteren führt das Finanzdepartement zwei Untersuchungen zur Ausgabenentwicklung der Departemente seit 2009 sowie zum Vorgehen anderer Kantone bei Sparprogrammen und Aufgabenüberprüfungen durch.

Angesichts des breiten Aufgabenspektrums des Kantons drängt sich eine Schwerpunktbildung auf. Der Regierungsrat sieht als viertes Element die Analyse von fünf Schwerpunktthemen vor, welche gemäss dem gesetzlichen Auftrag auf ihre staatliche Notwendigkeit, ihre Wirksamkeit und die Effizienz ihrer Erbringung sowie auf die Tragbarkeit ihrer finanziellen Auswirkungen vertiefter geprüft werden.

Neben der Analyse von Schwerpunkten führen die Departemente in ihrem Zuständigkeitsbereich als fünftes Element mehrere eigene Aufgabenüberprüfungen durch. Die Departemente kennen ihren Bereich am besten und wissen, wo Handlungs- und Optimierungsbedarf besteht. Dieses Wissen soll genutzt werden.

Als sechstes Element ist der Einbezug der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geplant. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können einbringen, wo sie Verbesserungs- und Sparpotenzial sehen, wo Effizienzsteigerungen möglich und welche Aufgaben nicht mehr notwendig sind.

Schlussbericht an den Grossen Rat
Die Analysen werden in den nächsten Monaten durchgeführt. Die Ergebnisse der sechs Elemente der GAP werden in einem Bericht zusammengefasst und dem Grossen Rat  zur Kenntnis gebracht. Der Schlussbericht der GAP soll Ende 2019 dem Grossen Rat unterbreitet werden. Mit der GAP wird sichergestellt, dass die staatlichen Mittel wirksam, effektiv und effizient eingesetzt werden. Sie leistet somit einen Beitrag für einen nachhaltigen Finanzhaushalt des Kantons Basel-Stadt.  

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