Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, die Gemeindeinitiative des Einwohnerrats Riehen «für eine vernünftige und verhältnismässige Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetztes im Bereich des öffentlichen Verkehrs» für rechtlich unzulässig zu erklären. Die Forderung der Initiative nach der Schaffung von Ausführungsbestimmungen im Bereich der behindertengerechten Ausgestaltung von Tram- und Bushaltestellen ist abschliessend bundesrechtlich geregelt. Unabhängig von der Frage der rechtlichen Zulässigkeit ist der Regierungsrat überzeugt, dass der Kanton mit seiner heutigen Praxis die von der Gemeinde Riehen geforderte verhältnismässige Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetztes im Bereich des ÖV bereits praktiziert. (Auskunft: Adrienne Hungerbühler, Projektleiterin Öffentlicher Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 43 27)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Antrag Fina Girard (JGB) auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend eine gesicherte Teilnahme der Schweiz an Erasmus+ zuzustimmen. Das Programm Erasmus+ stellt einen zentralen Baustein im europäischen Forschungs- und Bildungsraum dar, in dem Lernen und Studieren, Lehren und Unterrichten, Ausbilden und Arbeiten grenzüberschreitend möglich ist. Für die Schweizer Akteurinnen und Akteure aus dem Bildungsbereich ist ein gleichberechtigter Zugang von grösster Bedeutung. Die volle Partizipation der Schweiz bei Erasmus+ ist auch deshalb wichtig, weil nur sie Schweizer Jugendlichen die Fähigkeiten zu vermitteln kann, die sie in einer zunehmend mobilen, multikulturellen und digitalen Gesellschaft benötigen. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • beschlossen, die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes betreffend Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung per 1. Juli 2024 in Kraft zu setzen. (Auskunft: Anna Eichenberger, Leiterin Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • die Pflegeausbildungsförderverordnung erlassen. Sie beinhaltet Bestimmungen über die Zuständigkeiten, die Voraussetzungen, den Umfang der Beiträge sowie über das Verfahren für deren Vergabe. Am 5. Juni 2024 hat der Grosse Rat die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG) beschlossen. Die neuen Paragrafen 60a und 60b halten die kantonale Verpflichtung zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege fest. Die gestützt darauf erlassene Pflegeausbildungsförderverordnung tritt unter Vorbehalt der Rechtskraft von §§ 60a und 60b GesG am 1. August 2024 in Kraft. Der Regierungsrat hat zudem das Inkrafttreten der Teilrevision des GesG unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist ebenfalls per 1. August 2024 beschlossen. (Auskunft: Anna Eichenberger, Leiterin Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • dem Grossen Rat für die Digitalisierung der Geschäftsprozesse in der Instandhaltung der Infrastrukturanlagen und Kommunalfahrzeuge Ausgaben in der Höhe von 3'964’000 Franken beantragt. Das Tiefbauamt sorgt mit rund 120 Mitarbeitenden für die Instandhaltung der anvertrauten vielfältigen Infrastruktur (Strassen, Signalisation, Markierung, Kanalisation, Gewässer, Spielplätze, Sitzbänke, öffentliche WC’s etc.) sowie der Kommunalfahrzeuge (Tiefbauamt, Sanität, Stadtgärtnerei) und leistet damit einen wichtigen Beitrag für ein sicheres, attraktives und lebenswertes Basel. Um die Instandhaltung zukünftig noch effizienter und vorausschauender zu planen und auszuführen, gilt es, die Vorzüge der Digitalisierung zu nutzen und die auf verschiedenen Plattformen verfügbaren Daten und Informationen zur Steuerung der Tätigkeit hinzuzuziehen. (Auskunft: Carmen Jeker, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement Tel. 061 267 11 34)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Schweizerischen Tropen- und Public Health-Institut für die Jahre 2025–2028 einen Globalbeitrag von insgesamt 16'712’000 Mio. (4'178'000 Mio. Fr. pro Jahr) zu bewilligen. Dank der Beitragszahlungen der öffentlichen Hand kann das Swiss TPH sein international anerkanntes medizinisches Angebot in Forschung, Dienstleistung und Ausbildung im öffentlichen Interesse erbringen. Das 1943 gegründete Schweizerische Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH) wird seit dem 1. Januar 2017 von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam getragen (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, der Stiftung Volkshochschule und Senioren Universität beider Basel (VHSBB) für die Leistungsperiode 2025–2028 kantonale Beiträge im Umfang von insgesamt 3'127'400 Fr. (781'850 Fr. pro Jahr) zu bewilligen. Die Angebote der VHSBB dienen der Förderung der Allgemeinbildung. Mit ihren universitäts- und hochschulnahen Angeboten unterstützt die VHSBB den Dialog zwischen Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft und den Transfer von Wissen in die Öffentlichkeit. Die jährlichen Beitragszahlungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erfolgen im Rahmen einer für jeweils vier Jahre befristeten Leistungsvereinbarung. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • das Fondsreglement der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Basel-Stadt und den dazugehörigen Darlehensvertrag genehmigt. Für die Errichtung eines Fonds zum Erwerb bzw. zur Finanzierung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilscheinen oder anderen Formen von Beteiligungen an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus hat der Grosse Rat ein Darlehen in der Höhe von 1,8 Millionen Franken beschlossen. Damit soll der Zugang von Personen in finanzschwachen Haushalten zu Wohnungen von Genossenschaften unterstützt bzw. erleichtert werden. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 42 30)
  • den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2023 der BSABB, BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel zur Kenntnis genommen. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgelegte Verordnung über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel in Übereinstimmung mit dem Kanton Basel-Landschaft eher kritisch beurteilt. Seine Stellungnahme basiert im Wesentlichen auf der Haltung der Konferenz der Direktorinnen und Direktoren Wald, Wild und Landschaft, berücksichtigt dabei aber auch Anliegen seitens der Landwirtschaft (Auskunft: Holger Stockhaus, Amt für Wald und Wild, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 552 59 95)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf des Bundes für eine Anpassung des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur der Luftfahrt betreffend militärische Mitbenutzung ziviler Flugplätze zur Kenntnis genommen. Der Kanton Basel-Stadt ist von der Vorlage nicht betroffen. Es ergeben sich keine Widersprüche zur kantonalen Richtplanung. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung sich gegen die Einführung eines obligatorischen Orientierungstages für Schweizerinnen ausgesprochen, denn eine solche Verpflichtung dürfte von vielen Frauen abgelehnt werden. Damit folgt der Regierungsrat dem Grossen Rat, der am 12. Juni 2024 die Nichtüberweisung des Anzugs Andrea Strahm (LDP) betreffend «Orientierungstag obligatorisch für alle» beschlossen hat. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • 124 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 8 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle des zurückgetretenen für den Rest der laufenden Amtsperiode als Präsidentin des Schulrats der Sekundarstufe Theobald Baerwart gewählt:
    Stefanie Luckert
  • gemeinsam mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die Mitglieder der Fluglärmkommission für die Amtsperiode bis 30. Juni 2027 gewählt. Neuer Präsident ist Dr. Mathias Joppen, neuer Vizepräsident Werner Hotz. Nach Ende einer abgelaufenen Amtsperiode ist jeweils eine Neuwahl aller Mitglieder notwendig. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)

 

Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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