Rechtliche Grundlagen und Aufgaben

Stellung, Aufgaben und Kompetenzen

Gemäss dem Gesetz betreffend die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt (Organisationsgesetz, OG) ist der Regierungsrat die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons. Nach dessen § 2 stehen ihm folgende Aufgaben zu:

  • Besorgung der Regierungsobliegenheiten
  • Leitung der kantonalen Öffentlichen Dienste
  • Mitwirkung an der kantonalen und eidgenössischen Rechtssetzung
  • Gesetzesvollzug und Verwaltungsrechtspflege
  • Verbindung der Behörden mit der Öffentlichkeit

Der Regierungsrat legt die Ziele des staatlichen Handelns fest. Er beobachtet laufend Entwicklungen, beurteilt sie und trifft gegebenenfalls Vorkehrungen. Der Planung und Koordination der staatlichen Tätigkeit kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Nicht zuletzt vertritt der Regierungsrat den Kanton nach innen und aussen.