Vernehmlassungen

§ 53 der Kantonsverfassung sieht zum Thema Mitwirkung Folgendes vor: Wenn Behörden Vernehmlassungen zu Vorhaben von allgemeiner Tragweite durchführen, geben sie der Öffentlichkeit davon Kenntnis und allen interessierten Personen Gelegenheit, zum Vorhaben Stellung zu nehmen. Zurzeit laufen im Kanton Basel-Stadt folgende Vernehmlassungen (Stand: 29. März 2024).

Förderung des Ausbaus der Photovoltaik-Infrastruktur an Gebäuden im Kanton Basel-Stadt («Solaroffensive»)

Der Regierungsrat will den Ausbau der solaren Nutzung von Gebäuden und Infrastrukturen im Kanton Basel-Stadt signifikant vorantreiben und das vorhandene Potenzial zur Stromproduktion optimal nutzen. Damit soll ein weiterer Beitrag auf dem Weg zur Dekarbonisierung der Energieversorgung und zur Stärkung der Energieunabhängigkeit geleistet werden.

Mit der Solaroffensive soll eine PV-Pflicht eingeführt werden. Neu sollen alle Bauten im Kanton Basel-Stadt, welche für die PV-Nutzung gut bis sehr gut geeignete Dachflächen, Fassaden oder andere Oberflächen aufweisen, Energie lokal und erneuerbar selbst produzieren. Für einen raschen PV-Ausbau ist auch ein einfaches und schnelles Bewilligungsverfahren notwendig. Zudem werden die kantonalen Bestimmungen im Bau- und Planungsgesetz an das Bundesrecht angepasst und heute noch bestehende administrative Hürden signifikant abgebaut und übersichtlich gestaltet.

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 23. April 2024 das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zum Ratschlag zur Förderung des Ausbaus der Photovoltaik-Infrastruktur an Gebäuden im Kanton Basel-Stadt («Solaroffensive») durchzuführen.

Sie erleichtern uns die Auswertung der Vernehmlassung, wenn Sie uns Ihre Stellungnah­me in elektronischer Form an folgende Adresse zukommen lassen: aue@bs.ch.

Kontakt: Dr. Harald Hikel, Leiter Koordinationsstelle Umweltschutz, stv. Amtsleiter des Amts für Umwelt und Energie, E-Mail: harald.hikel@bs.ch, Tel. 061 267 08 04

Frist: 29. Juli 2024

Begleitschreiben mit Adressatenliste
Ratschlagsentwurf
Regulierungsfolgenabschätzung

nach oben

Kantonaler Richtplan, Anpassung Klima und Umwelt

Mit der Klimaschutzstrategie sowie dem Stadtklimakonzept hat sich der Kanton neue Vorgaben im Umgang mit dem Klimawandel gesetzt. Die räumlichen Aspekte werden nun in den kantonalen Richtplan integriert. Zudem werden weitere Umweltthemen wie Licht- und Luftemissionen neu in den Richtplan aufgenommen und die Sachgebiete Natur und Landschaft sowie Ver- und Entsorgung gesamthaft überprüft und aktualisiert.

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 26. März 2024 das Bau- und Verkehrsdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zur Anpassung Klima und Umwelt des kantonalen Richtplans durchzuführen.

Sie erleichtern uns die Auswertung der Vernehmlassung, wenn Sie Ihre Stellungnahme direkt in das E-Vernehmlassungstool eingeben (Link siehe unten). Falls Sie Ihre Stellungnahme lieber per Mail verschicken möchten, nutzen Sie bitte folgende Mail-Adresse: bvdsa@bs.ch. Briefpost senden Sie bitte an folgende Adresse: Bau- und Verkehrsdepartement, Städtebau & Architektur, Vernehmlassung kantonaler Richtplan, Münsterplatz 11, 4001 Basel.

Als Auftakt zur Vernehmlassung wird das Bau- und Verkehrsdepartement an zwei Informationsveranstaltungen über die wichtigsten Inhalte der Anpassung Klima und Umwelt informieren und Ihre Fragen beantworten.

  • Dienstag, 9. April 2024, 12:15 Uhr bis 13.30 Uhr
  • Donnerstag, 11. April 2024, 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Bei Interesse an einer Teilnahme bitten wir Sie um eine Anmeldung an bettina.rahuel@bs.ch bis Donnerstag, 4. April 2024. Der Ort der Veranstaltung wird bei Anmeldung bekannt gegeben.

Kontakt:
Bettina Rahuel, Projektleiterin, Tel. +41 61 267 67 70, E-Mail: bettina.rahuel@bs.ch
Martin Sandtner, Leiter Abt. Raumplanung, Tel. +41 61 267 92 27, E-Mail: martin.sandtner@bs.ch

Frist: 30. Juni 2024

Begleitschreiben mit Adressatenliste
Link zum E-Vernehmlassungstool

 

Teilrevision der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz (GebVGGG)

Hintergrund der Revision der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz (GebVGGG) ist die Anpassung des Gastgewerbegesetzes sowie der Verordnung zum Gastgewerbegesetz im Jahr 2020. Dabei wurden unter anderem die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung geändert. Ebenso wurden Anpassungen am Inhalt und an der Organisation der kantonalen Wirtefachprüfung vorgenommen. Die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsänderungen sollen nun in der GebVGGG nachvollzogen werden.

Ausserdem hat sich bei der Prüfung der GebVGGG gezeigt, dass gewisse Gebühren aufzuheben sind, weil sie nicht mehr benötigt werden. Darüber hinaus sollen die Stundenansätze für die Gebührenberechnung gemäss Zeitaufwand sowie die Gebühren für die Erteilung einer Betriebsbewilligung die Verwaltungskosten besser decken.

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 5. März 2024 das Bau- und Verkehrsdepartement beauftragt, ein öffentliches Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz durchzuführen.

Kontakt:
Fachliche Fragen: Stephan Häberle; Bau- und Gastgewerbeinspektorat; E-Mail: stephan.haeberle@bs.ch; Tel.: +41 61 267 76 43)
Juristische Fragen: Fabian Aebi; Bau- und Verkehrsdepartement, Rechtsabteilung; E-Mail: fabian.aebi@bs.ch, Tel.: +41 61 267 64 94)

Frist: 7. Juni 2024

Begleitschreiben mit Adressatenliste
Entwurf Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz (GebVGGG)
Erläuterungen zur Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz
Synopse