Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Luca Urgese (FDP) betreffend «Umnutzung des Roche-Parkhauses an der Schwarzwaldallee zu einem Quartierparking» als Anzug zu überweisen, da die Motion nur teilweise rechtlich zulässig ist. Das Parking Schwarzwaldstrasse wurde bis längstens Juli 2026 bewilligt und muss anschliessend rückgebaut werden. Eine Weiternutzung ist von vielen sich gegenseitig beeinflussenden Faktoren abhängig, die nicht alle in der Planungshoheit des Kantons liegen. Insbesondere ist die Einschätzung der Deutschen Bahn bzw. des Bundeseisenbahnvermögens massgebend, auf dessen Land das Parking steht. Der Regierungsrat findet das Anliegen prüfenswert. Er wird die notwendigen Abklärungen und Gespräche mit den massgeblichen Organisationen in Angriff nehmen. (Auskunft: Marc Février, Planungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 43)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Sandra Bothe, GLP) betreffend «Einführung eines Praktikums in der Fachmaturitätsklasse Pädagogik für zukünftige Lehrpersonen» abzuschreiben. Der Mehrwert eines längeren Praktikums an einer Schule im Rahmen der Fachmaturität Pädagogik ist unbestritten. In Basel-Stadt sollen solche Praktika in einem Pilot im Schuljahr 2025/2026 starten. (Auskunft: Dr. Judith Hindermann, Stv. Leiterin Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 42 98)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Tonja Zürcher (GAB) betreffend «keine Preiserhöhungen beim TNW» nicht zu überweisen. Die Tarife werden im TNW von den beteiligten Transportunternehmen festgelegt. Der Regierungsrat trägt die vom TNW beschlossene Preiserhöhung mit. Die von den Motionärinnen und Motionären geforderte kantonale Vergünstigung des U-Abos ist bereits teilweise erfüllt, weil in Umsetzung des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Gratis ÖV für Kinder und Jugendliche» diese ab 2024 das U-Abo zum Preis von 365 Franken statt bisher 530 Franken erhalten. (Auskunft: Simone Mormile, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 65 67)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Daniel Seiler, FDP, betreffend "Massnahmen zur Beschleunigung von kantonalen Bauprojekten» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat hat die Problematik der langen Projektierungs- und Realisierungszeiten erkannt und bereits Optimierungsmassnahmen eingeleitet. Eine Beurteilung der Projektierungs- und Realisierungsprozesse ist bei Hochbauten und Tiefbauten bereits im Gange. Wo notwendig werden die Prozesse optimiert und entsprechend die Abwicklung der Bauprojekte beschleunigt. Der Regierungsrat weist aber auch darauf hin, dass die Abwicklung öffentlicher Bauprojekte sich in wesentlichen Punkten von der Abwicklung privater Bauprojekte unterscheidet. Die meisten der über 100 Hochbauprojekte im Verwaltungsvermögen werden im Übrigen innerhalb des geplanten Zeitrahmens umgesetzt. (Auskunft: Alex Scheiwiler, Senior Gesamtprojektleiter, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 48 39)
  • dem Grossen Rat die Fortführung des Staatsbeitragsverhältnisses mit der Krebsliga beider Basel (KLBB) über die jährlichen Betriebskostenbeiträge an das Früherkennungsprogramm von Brustkrebs und das Früherkennungs- und Vorsorgeprogramm für Darmkrebs beantragt. Dafür werden neue Ausgaben in der Höhe von insgesamt 3'060’000 Franken für die Jahre 2024 – 2027 beantragt. Die Screening-Programme der KLBB sind eine wichtige, effektive Massnahme in der Krebsbekämpfung. Die frühe Diagnose einer Krebserkrankung kann die Heilungschancen erhöhen, eine schonendere Therapie ermöglichen und den Krankheitsverlauf durch Präventionsmassnahmen verbessern. (Auskunft: Simon Fuchs, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 45 23)
  • Betriebsbeiträge an die irides AG für die Jahre 2024-2027 in der Höhe von jährlich 75ʹ000 Franken (insgesamt 300ʹ000 Franken) genehmigt. Die irides AG (vormals Sehbehindertenhilfe Basel AG) leistet mit ihrer Beratungsarbeit einen wesentlichen Beitrag, dass ältere, sehbehinderte Menschen beim Aufbau und Erhalt von Selbständigkeit in Kommunikation, Mobilität und in allen anderen praktischen Lebensbereichen unterstützt werden. Sie trägt so dazu bei, dass von Seheinschränkungen Betroffene länger zu Hause bleiben können und nicht in eine teure, betreute Wohnform umziehen müssen. (Auskunft: Simon Fuchs, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 45 23)
  • in der eidgenössischen (fakultativen) Vernehmlassung die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 nur mit Vorbehalten begrüsst. Insbesondere empfiehlt er, dass sich die Schweiz im Sinne der internationalen Solidarität und gemäss ihren internationalen Verpflichtungen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Möglichkeit finanziell engagiert und mittelfristig eine Entwicklungszusammenarbeitsquote von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens anstrebt. (Auskunft: Sabine Horvath, Leiterin Standortmarketing und Aussenbeziehungen, Präsidialdepartement, Tel. 079 623 30 14)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Verordnung des Bundesrats über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen grundsätzlich begrüsst. Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass ein Kanton die Veranlagung der Ergänzungssteuer für eine Unternehmensgruppe mit Geschäftseinheiten in verschiedenen Kantonen übernimmt und die Einnahmen anschliessend auf den Bund und die anderen Kantone verteilt. Der Regierungsrat unterstützt dieses Vorgehen, regt jedoch Präzisierungen und eine höhere Entschädigung für den veranlagenden Kanton an. (Auskunft: David Weber, Kommunikationsbeauftragter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 20).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Nachstellung begrüsst. Mit der Einführung einer neuer Strafnorm, die das Stalking bzw. die Nachstellung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, sollen die bereits bestehenden zivil- und polizeirechtlichen Massnahmen bei Stalking mit strafrechtlichen Instrumenten verstärkt werden. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehene Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes Stellung genommen. Neu ist vorgesehen, dass die Kantone auch zu den Prämieneingaben der Versicherer Stellungnahmen an die Aufsichtsbehörde abgegeben können, was eine Stärkung der Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren darstellt und grundsätzlich begrüsst wird. Anders sieht es mit der geplanten Anpassung beim Ausgleich im Falle zu hohen Prämieneinnahmen aus: Hier ergibt sich für den Kanton Basel-Stadt eine systematische Benachteiligung, da infolge des Prämienverbilligungssystems die Prämien meist nicht vollständig durch die Verbilligungen abgedeckt sind und daher der Kanton nur selten in den Genuss einer Rückerstattung kommen wird. (Auskunft: Simone Leibundgut, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 13 83)
  • 54 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 3 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle der zurückgetretenen Seraina Deplazes für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Opferhilfekommission beider Basel gewählt:
    Céline Faccioli
  • anstelle der zurückgetretenen Tatiana Andrade Vieira für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Gleichstellungskommission gewählt:
    Gina Vega
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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