Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christoph Hochuli, EVP) betreffend «Öffnung der Unterführung Grenzacherstrasse für Velos/E-Bikes/Motorfahrräder» abzuschreiben. Der Regierungsrat möchte die Kreuzung Grenzacherstrasse-Schwarzwaldstrasse für den Veloverkehr sicherer und attraktiver gestalten. Wo Velostreifen fehlen, lassen sich solche fast überall einrichten oder bestehende Busspuren für den Veloverkehr öffnen, so dass die Velofahrenden möglichst durchgängig am rechten Fahrbahnrand fahren können. Dies soll bis Ende 2024 umgesetzt werden. Weil dadurch diese offizielle Velo-Pendlerroute attraktiver wird, wird die Solitude-Promenade von Veloverkehr entlastet und dadurch die dortige Aufenthaltsqualität zugunsten des Fussverkehrs verbessert. (Vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 13. September 2023, Kanton Basel-Stadt und Stadt Basel - Stadtraum Solitude: Die S-Bahnhaltestelle Solitude als Chance für den Stadtraum nutzen (bs.ch). Die Option der Unterführung entlang der Grenzacherstrasse wird der Regierungsrat in einem nächsten Schritt vertieft untersuchen lassen. (Auskunft: Samuel Diethelm, Verkehrsinfrastruktur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 82 99)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Melanie Nussbaumer (SP) betreffend «Alleinerziehende vor Armut schützen» abzuschreiben. Der Regierungsrat unterstützt dieses Anliegen. Erreicht werden soll und kann es durch die bereits implementierten und eng aufeinander abgestimmten Sozial- und weiteren Unterstützungsleistungen. (Auskunft: Simone Leibundgut, stv. Leiterin Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 13 83)
  • dem Grossen Rat beantragt, der HEKS Geschäftsstelle beider Basel für die Jahre 2024–2027 Ausgaben in der Höhe von insgesamt 1'454'000 Franken (jährlich 363'500 Franken) zu bewilligen. Die HEKS Geschäftsstelle beider Basel leistet seit Jahren einen wichtigen Beitrag in der Unterstützung und Begleitung von fremdsprachigen Familien und Personen mit spezifischem Integrationsförderbedarf. (Auskunft: Jenny Pieth, Co-Leiterin Gleichstellung und Diversität, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 44 54)
  • dem Grossen Rat beantragt, für die Koordinationsstelle Freiwillige für Flüchtlinge KOFFF von insgesamt 680’000 Franken (170’000 Franken pro Jahr) für die Jahre 2024 bis 2027 zu bewilligen. Der erhöhte Betrag soll der deutlich angewachsenen Zahl zu begleitender Tandems Rechnung tragen. Diese Tandems zwischen Geflüchteten und Einheimischen entlasten die staatlichen Strukturen, v.a. die Sozialhilfe und leisten einen effektiven und nachhaltigen Beitrag zur Integration. Es liegt im Interesse des Kantons, das zivilgesellschaftliche Engagement sinnvoll zu nutzen. Mit dem Staatsbeitrag kann das Angebot in den kommenden Jahren auch bei steigenden Asylzahlen professionell und in hoher Qualität weitergeführt werden. (Auskunft: Ruedi Illes, Leiter Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 02 07)
  • die Bau- und Planungsverordnung aktualisiert. Die in der jetzigen Fassung enthaltenen Vorgaben zur Erarbeitung des kantonalen Richtplans entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Aussagen zur Erstellung von Teilplänen werden zugunsten einer Gesamtkarte geändert. Des Weiteren wird die Zusammensetzung der Richtplangremien flexibilisiert, Bezeichnungen aktualisiert und Überschriften eingeführt. (Auskunft: Bettina Rahuel, Raumplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 70)
  • die Verordnung zum Gesetz über den kantonalen Finanzhaushalt insofern angepasst, als nicht oder nur teilweise genutzte Ausgabenbewilligungen statt drei neu vier Jahre nach deren Bewilligung verfallen, wenn sie bis dahin nicht oder teilweise verwendet wurden. Diese Frist kann der Regierungsrat verlängern, wenn das Projekt aufgrund nicht beeinflussbarer Faktoren Verzögerungen erfahren hat. (Auskunft: Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01)
  • die Eintragung der der Liegenschaft Freie Strasse 4 in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis bewilligt. Die genannte Liegenschaft ist ein materielles Geschichtszeugnis und stellt wegen ihrer hohen städtebaulichen und baukünstlerischen sowie kulturellen Bedeutung ein hochrangiges Baudenkmal dar. Die Eigentümerschaft hat der Aufnahme ins Kantonale Denkmalverzeichnis zugestimmt. (Auskunft: Meike Wolfschlag, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 39)
  • den Zinsausgleich für das Kalenderjahr 2024 gemäss Steuergesetz festgelegt. Bei den natürlichen und juristischen Personen wird der Vergütungszinssatz für Steuervorauszahlungen auf 1% erhöht. Die Anhebung des Zinssatzes erfolgt, da mit einer Erhöhung der Zinssätze auf Sparguthaben zu rechnen ist und die Leistung von Vorauszahlungen für die Steuerzahlenden nicht an Attraktivität einbüssen soll. Den Belastungszins belässt der Regierungsrat bei 3,5%. Dieser bleibt damit im Vergleich zum Bund, anderen Kantonen und zu vergleichbaren Schuldzinsen im Markt tief. (Auskunft: Tibor Hochreutener, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 62)
  • die Abstimmung über die kantonale Volksinitiative «für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)» und über die kantonale Volksinitiative «für eine zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)» auf das Abstimmungswochenende vom 26. November 2023 gelegt. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) 2025–2036 grundsätzlich begrüsst. Er ist für den Kanton Basel-Stadt als Forschungs- und Wirtschaftsstandort sowie als Träger gewichtiger Hochschulinstitutionen von Bedeutung. Der Regierungsrat hält aber fest, dass die Hauptherausforderungen für die Bewältigung der Energiewende im sozioökonomischen Bereich liegen. Er regt deshalb an, die grundsätzliche Stossrichtung auf die sozioökonomischen Aspekte der Energiewende zu legen. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die neue Verordnung über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele grundsätzlich begrüsst, kritisiert wurde jedoch die vorgeschlagene Aufgabenteilung zwischen Kanton und Bund. (Auskunft: Chantal Müller, Stv. Leiterin Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 73)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025 den Handlungsbedarf des Bundes, seinen Haushalt zu entlasten, anerkannt. Die Beurteilung der Massnahmen fällt unterschiedlich aus. Während der Kanton gewissen Massnahmen unter bestimmten Bedingungen zustimmt, lehnt er andere klar ab. Beispielsweise erachtet Basel-Stadt eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer, um die Mitfinanzierung der Kantone im Rahmen des Bundesgesetzes über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone im Rahmen des Bundesgesetzes über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern sicherzustellen, erachtet er als den falschen Weg. (Auskunft: Flurina Mark, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 82)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen an verschiedenen Verordnungen des Umweltbereichs grundsätzlich begrüsst. Zu einzelnen Bestimmungen wurden Anpassungsvorschläge eingereicht. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter AUE, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit grundsätzlich begrüsst. Sans-Papiers könnten so bereits nach zwei Jahren in der Schweiz (Schule und auch Zentrum für Brückenangebote) ein Gesuch auf reguläre Aufnahme in eine Grundbildung stellen. Der Zugang zur beruflichen Grundbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers wird damit erleichtert und die Anzahl der Personen in der Grundbildung erhöht, was auch der Wirtschaft in Zeiten des Arbeitskräftemangels zugutekommt. (Auskunft: Nicole Hostettler, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Änderungen der Energieverordnung («Windexpress») den beschleunigten Ausbau von Windkraftanlagen begrüsst. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 08 01)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Kulturbotschaft 2025 –2028 des Bundes grundsätzlich gutgeheissen. Er fordert aber auch ausdrücklich, dass der Anteil für die Kulturförderung im Bundesbudget mindestens gleich hoch bleibt. (Auskunft: Dr. Katrin Grögel, Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 22)
  • anstelle der zurückgetretenen Mirjam Rotzler für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Kinder- und Jugendkommission gewählt:
    Nico Scholer
  • anstelle der zurückgetretenen Laila Mattle für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Familienkommission gewählt:
    Céline von Wartburg
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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